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Pampelonne neu gezeichnet: Ihr Ankerplatz vor Saint-Tropez ist verlegt

Eine am 24. Juni in Kraft getretene Verfügung der Marinepräfektur ordnet die Ankerplätze vor Pampelonne nach Yachtgröße neu. Das westliche Gebiet, das bisher 45 bis 80 Meter aufnahm, nimmt jetzt 24 bis 45 Meter. Yachten ab 80 Metern haben eine eigene Zone, und die Seekarten auf Ihrer Brücke sind noch nicht nachgezogen.
24. Juni 20264 Min. LesezeitYotters-RedaktionRedigiert von Leon Soliman

Die Verfügung

Der Arrete Prefectoral Nr. 177/2026 wurde am 3. Juni 2026 in Toulon vom prefet maritime de la Mediterranee unterzeichnet und trat am 24. Juni in Kraft. Er ordnet Ankern und Festmachen in der Bucht von Pampelonne neu, jenem Küstenabschnitt südlich von Saint-Tropez mit den Beach Clubs und im August einer der dichtesten Ansammlungen großer Yachten im ganzen Mittelmeer.

Die zentrale Änderung ist eine Neueinstufung. Das westliche Ankergebiet, das für Fahrzeuge von 45 bis 80 Metern ausgewiesen war, ist jetzt eine Zone für 24 bis 45 Meter und wurde in die ZMEL eingegliedert, die Zone für leichte Moorings und Einrichtungen. Das ist ein betonntes Feld von rund 210 Moorings, und es untersteht nun der Gemeindepolizei von Ramatuelle.

Was das nach Größe bedeutet

Fahrzeuge unter 24 Metern sind aus den betonnten Mooringfeldern ausgeschlossen. Yachten zwischen 24 und 45 Metern sind in den ausgewiesenen Sandflächen zugelassen. Yachten zwischen 45 und 80 Metern sind in die östliche Zone verlegt worden. Yachten ab 80 Metern ankern jetzt getrennt vom Band zwischen 45 und 80 Metern, mit klargestellten Grenzen zwischen Cap Pinet und der Pointe de la Bonne Terrasse.

Auch die Mooringsektoren innerhalb der ZMEL sind angepasst worden, bei Bojenpositionen, der Zahl verfügbarer Moorings und der Höchstlänge, die jeder Sektor aufnimmt. Ein Eigner, dessen Kapitän seit fünf Saisons an derselben Stelle ankert, sollte davon ausgehen, dass die Stelle den Besitzer gewechselt hat. Das Ankern über Posidonia-Wiesen bleibt in jeder Länge verboten.

Die Seekarten hinken hinterher

Die Verfügung gilt, und die Seekarten sind noch nicht entsprechend aktualisiert. Diese Lücke wiegt schwerer, als sie klingt. Ein Brückenteam, das mit einer elektronischen Seekarte mit den alten Zonengrenzen arbeitet, legt die Yacht nach Anzeige richtig und nach Rechtslage falsch.

Die praktische Anweisung lautet, dass in dieser Bucht in diesem Sommer der Arrete die Bezugsgröße ist und nicht die Karte. Wer einen Stopp vor Pampelonne plant, sollte den aktuellen Text und den aktuellen Sektorplan der ZMEL an Bord haben und bei der örtlichen Behörde bestätigen lassen, wo eine Yacht dieser Länge künftig liegen soll.

Das größere Bild der Durchsetzung

Ein am 9. Juli 2026 veröffentlichter Bericht von Swiss Ocean Tech, einem Hersteller von Technik zur Überwachung slippender Anker, hat die Ankerregeln in Frankreich, Spanien, Kroatien, Italien, Griechenland, der Türkei, Malta, Zypern und Monaco verglichen. Er kommt zu dem Schluss, dass Frankreich den detailliertesten Rahmen der Region führt, mit Größenschwellen über die Spanne von 20 bis 80 Metern hinweg, und dass Malta und Zypern gar keine einheitliche landesweite Regel haben.

Er legt auch die französischen Sanktionen dar. Nach Artikel L5242-2 des Code des transports können Verstöße gegen Seeverkehrsregeln bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von EUR 150.000 nach sich ziehen, Schäden an geschützten Arten oder Lebensräumen bis zu drei Jahre und EUR 150.000, mit weiteren Sanktionen innerhalb von Nationalparkzonen und gesondertem Ersatz für ökologische Schäden. Der Bericht zitiert eine Untersuchung des WWF, nach der 2024 mehr als 179.000 Fahrzeuge über Seegras im Mittelmeer lagen.

Was ein Eigner daraus mitnehmen sollte

Frankreich ist nicht das einzige Land, das anzieht. Der Bericht von Swiss Ocean Tech hält fest, dass Spanien zum Schutz der Seegraswiesen das Königliche Dekret 191/2026 eingeführt hat, während Kroatien, Italien, Griechenland und die Türkei das Ankern überwiegend über örtliche Behörden regeln, was schwerer zu recherchieren und leichter zu verletzen ist.

Für eine Augustwoche in Saint-Tropez ist die Reihenfolge einfach genug. Feststellen, in welche Zone die Länge der Yacht sie nach der neuen Verfügung bringt, das Mooring buchen oder bestätigen lassen, falls sie jetzt in die ZMEL fällt, und dem Kapitän schriftlich die Befugnis geben zu verholen, wenn die zugewiesene Position über Posidonia liegt. Die Geldstrafe trifft das Fahrzeug, und der Ersatzanspruch für ökologische Schäden folgt dem Eigner.

Recherchiert aus Primärquellen: SuperyachtNews, Prefecture maritime de la Mediterranee, Commune de Ramatuelle, Swiss Ocean Tech, WWF.
Yotters-RedaktionChefredakteur: Leon SolimanRedaktionelle Standards

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