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Brüssel entscheidet, ob Ihre Yacht in den CO2-Markt kommt

Die Europäische Kommission hat in einem einzigen Jahr 896 Yachten von 400 bis 4.999 GT gezählt, die EU-Häfen anliefen, und bis zum 31. Dezember 2026 muss sie dem Europäischen Parlament sagen, ob dieses Tonnageband in den EU-CO2-Markt gehört. Der ehrliche Stand lautet: in Prüfung, mehr nicht. Die verbindliche Klausel erfasst jedoch jeden Schiffstyp in diesem Band, und das weiteste Szenario auf dem Tisch reicht bereits an private Yachtfahrten heran.
17. Juli 20263 Min. LesezeitYotters-RedaktionRedigiert von Leon Soliman

Was heute entschieden ist

Seit Januar 2024 gilt das EU-Emissionshandelssystem für gewerbliche Fracht- und Passagierschiffe ab 5.000 GT, die europäische Häfen anlaufen, und die Europäische Kommission bestätigt, dass der Mechanismus weiterhin schrittweise anläuft: Zertifikate deckten 40 Prozent der Emissionen des Jahres 2024 ab, decken in diesem Jahr 70 Prozent der Emissionen des Jahres 2025 ab und erreichen ab 2027 100 Prozent. Methan und Lachgas kamen zum 1. Januar 2026 neben Kohlendioxid in den Anwendungsbereich. Wie der Seerechtsanwalt Christoph Schliessmann im Januar 2026 in SuperyachtNews anmerkte, lässt diese Schwelle von 5.000 GT die meisten Yachten, ob privat oder gewerblich, außerhalb des Systems.

Der Anwendungsbereich verschiebt sich bereits. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Stückgutschiffe von 400 bis 5.000 GT und Offshore-Schiffe über 400 GT ihre Emissionen nach dem MRV-Regime der EU überwachen und melden, ohne dafür Zertifikate abzugeben, und Offshore-Schiffe ab 5.000 GT treten 2027 in das ETS selbst ein, so die veröffentlichten Leitlinien der Kommission. Unterhalb von 5.000 GT zahlt heute keine Yacht für CO2, so viel ist entschieden.

Die Überprüfungsklausel für 400 GT

Artikel 3gg der ETS-Richtlinie verpflichtet die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2026 über die Machbarkeit sowie über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einer Einbeziehung von Schiffen unter 5.000 GT, aber nicht unter 400 GT, in das System zu berichten. Der verbindliche Text in der auf EUR-Lex konsolidierten Fassung ist weiter gefasst, als die FAQ der Kommission nahelegt: Die FAQ spricht von Offshore- und Stückgutschiffen in diesem Band, mit 2028 als möglichem Start, während die Richtlinie selbst von "Schiffen, einschließlich Offshore-Schiffen" spricht, also von jedem Typ, Yachten eingeschlossen, und zulässt, dass dem Bericht Gesetzgebungsvorschläge beiliegen.

Die Vorarbeit liegt bereits vor. Im März 2025 veröffentlichte die Kommission ihre Überprüfung der maritimen MRV-Verordnung, COM(2025) 109, die für 2023 8.525 Schiffe von 400 bis 4.999 GT zählte, die EU-Häfen anliefen, darunter 896 Yachten mit geschätzten 1,45 Millionen Tonnen CO2, und die drei Erweiterungsszenarien darlegte, von denen das weiteste ausdrücklich auch nicht gewerblich betriebene Yachtfahrten erfasst. Dieser Bericht bewertete eine reine Überwachung als schlechtes Geschäft, mit Verwaltungskosten je Tonne rund sieben Mal so hoch wie bei der Flotte der großen Schiffe, kam aber zu dem Schluss, dass die Bilanz sehr wahrscheinlich positiv ausfällt, sobald kleinere Schiffe in das ETS einfließen, und übergab dieses Urteil der Überprüfung 2026.

Worauf Eigner achten sollten

Der Kalender ist die erste Disziplin: Der Bericht kommt bis zum Ende dieses Jahres, und jede tatsächliche Ausweitung bräuchte weiterhin einen Gesetzgebungsvorschlag und den Durchgang durch Parlament und Rat, weshalb die Leitlinien der Kommission 2028 als frühesten denkbaren Start für dieses Band behandeln. Wenn der Bericht kommt, lesen Sie zuerst zwei Dinge: ob ein Vorschlag beiliegt und wo er die gewerbliche Grenze zieht. Zwei der drei Szenarien in COM(2025) 109 hängen daran, ob ein Schiff Passagiere zu gewerblichen Zwecken befördert, und das ist das Scharnier, an dem eine chartende Yacht mit 500 GT in den Anwendungsbereich schwingt.

Es gibt auch eine Seitentür: Derselbe Kommissionsbericht hält fest, dass Österreich, die Niederlande und Schweden bereits entschieden haben, einige kleinere Schiffe oder die Binnenschifffahrt in ETS2 einzubeziehen, den parallelen CO2-Markt, sodass Flagge und Route zählen können, bevor es eine EU-weite Regel tut. Die Hausaufgaben sind nach Yacht-Maßstäben billig. Schliessmanns Checkliste in SuperyachtNews reicht von der Bestätigung des Status als Passagierschiff über die Erweiterung der Überwachungspläne auf drei Gase bis zur festen Verankerung der Kraftstoffdokumentation in Charter- und Bunkerverträgen, und die Kommission selbst beziffert die laufende MRV-Compliance auf EUR 3.690 pro Jahr und Schiff. Die Überprüfung wird einen Eigner 2026 keinen Euro kosten. Aber die Flotte ist nun gezählt, und was Brüssel zählt, das bepreist Brüssel gern.

Recherchiert aus Primärquellen: European Commission, European Parliament, Council of the European Union, EUR-Lex, SuperyachtNews.
Yotters-RedaktionChefredakteur: Leon SolimanRedaktionelle Standards

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