Neues Crew-Recht macht die Rückführung zur garantierten Rechnung des Eigners

Angenommen, noch nicht bindend
Das Special Tripartite Committee der International Labour Organization einigte sich vom 7. bis 11. April 2025 in Genf auf das Paket, und die International Labour Conference nahm es am 6. Juni 2025 auf ihrer 113. Tagung förmlich an. Nach dem Verfahren der stillschweigenden Annahme wird das Inkrafttreten am 23. Dezember 2027 erwartet, dem Datum, auf das der West of England P&I Club und die Klassifikationsgesellschaften hinarbeiten. Bis dahin bindet nichts aus dieser Runde einen Flaggenstaat oder einen Eigner.
Die vorige Runde zeigt, wie schnell aus Anstehendem eine Rechnung wird. Dockwalk erinnerte Crews daran, dass die Änderungen von 2022 am 23. Dezember 2024 in Kraft traten und Yachten verpflichteten, beide Teile ihrer Seearbeits-Compliance-Erklärung zu aktualisieren sowie Internetzugang zu fairen Gebühren, kostenlose Verpflegung unter Berücksichtigung religiöser und kultureller Vorlieben und passend dimensionierte Schutzausrüstung bereitzustellen. Jede Änderung dieser Art landet am Ende beim Eigner, der das Schiff trägt.
Die Untergrenze der Rückführung
Die zentrale Änderung legt fest, was die Rückführungspflicht eines Eigners mindestens abdecken muss: die Reise zum vereinbarten Ziel, Verpflegung und Unterkunft ab dem Moment, in dem das Crewmitglied das Schiff verlässt, den Transport von bis zu 30 kg persönlichem Gepäck und die medizinische Behandlung, bis der Seefahrer reisefähig ist. Eine begleitende Leitlinie ergänzt Lohn und Zulagen für die Reise überall dort, wo nationales Recht oder ein Tarifvertrag sie vorsieht.
Für Yachten über 500 GT existiert der Finanzierungsapparat bereits, und er steht auf der Seite des Eigners. SuperyachtNews weist darauf hin, dass diese Schiffe Zertifikate über finanzielle Sicherheiten mitführen müssen, die eine zügige Rückführung und bis zu vier Monate ausstehender Heuer abdecken, falls der Eigner insolvent wird oder das Schiff arrestiert wird, und dass die Hafenstaatkontrolle Schiffe festhält, die ohne sie fahren. Die anstehende Runde schreibt die Mindestkostenliste in den verbindlichen Standard selbst.

Wo die Haftung tiefer reicht
Ein neuer Standard streicht Visa und Sondergenehmigungen für den Landgang, verpflichtet Hafenbehörden, jede Verweigerung zu begründen, auf Verlangen des Seefahrers oder des Kapitäns schriftlich, und verlangt von Eignern, dienstfreie Crew nach der Ankunft an Land gehen zu lassen, sofern Hafenvorschriften, Sicherheit oder echte betriebliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen. Eine begleitende Leitlinie fordert die Staaten auf, Seefahrer als systemrelevante Arbeitskräfte zu behandeln.
Die leiseren Zeilen tragen das schärfere Risiko. Eigner müssen Richtlinien gegen Gewalt und Belästigung jeder Art an Bord einführen und durchsetzen, einschließlich geschlechtsbezogener Belästigung, Mobbing und Übergriffen, mit Meldeverfahren, die Beschwerdeführer und Hinweisgeber schützen. Die Bevorratung erstreckt sich nun auch auf Menstruationshygieneprodukte und die aktuelle Ausgabe des International Medical Guide for Seafarers and Fishers. In Euro ist nichts davon groß. Klein bleibt es nur für den Eigner, der es vor Dezember 2027 einplant und dokumentiert, statt ihm während einer Festhaltung zu begegnen.